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Minijob Jobs und Stellenangebote

Kurzbeschreibung Minijob

Das Wichtigste in Kürze

Kurzbeschreibung Minijob Jobs

  • Gehalt: Was verdient man im Bereich Minijob?

    Bei einem Minijob handelt es sich um ein Beschäftigungsverhältnis, in dem Angestellte bis zu 538 Euro sozialversicherungsfrei verdienen dürfen. Der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro galt bis 01. Oktober 2022 für Minijobs, je nach Branche, Region, Unternehmen und eigenen Vorkenntnissen können Sie aber durchaus einen höheren Stundenlohn erhalten. Seit dem 1. Januar 2024 gilt für Minijobber: Bundesarbeitsminister Heil hat den gesetzlichen Mindestlohn in ganz Deutschland auf 12,41 Euro erhöht. Dadurch wurde seit dem 1. Janaur 2024 die Minijob-Grenze auf 538,00 Euro angepasst.

  • In welchen Branchen findet man Stellenangebote im Bereich Minijob?

    In der Gastronomie, im Einzelhandel oder im Handwerk werden zahlreiche Minijobs angeboten. Je nach Branche arbeiten Sie also in Bars, Cafés und Restaurants, Supermärkten, Modehäusern oder handwerklichen Betrieben.

  • Welche Tätigkeiten gehören zu Ihrem Aufgabengebiet im Bereich Minijob?

    Die Aufgaben hängen stark davon ab, in welcher Branche und in welchem Bereich Sie angestellt sind. Zu den Aufgaben gehören dann beispielsweise Kassieren, Servieren, Babysitten, Kundenberatung und Ähnliches.

Minijob Jobs und Stellenangebote

Minijob Jobs und Stellenangebote

Minijob: Was ist darunter zu verstehen?

Die Zahl der Minijobs in Deutschland nimmt rasant zu. Kein Wunder: So gilt seit dem 1. Januar 2013 die Regel, dass ein monatliches Einkommen bis zur 450-Euro-Grenze für den Arbeitnehmer steuerfrei bleibt. Ab 1. Januar 2024 kommen auf Minijobber folgende Änderungen zu: Bundesarbeitsminister Heil hat den gesetzlichen Mindestlohn in ganz Deutschland auf 12,41 Euro zu erhöht. Dadurch wird ebenfalls am 1. Januar die Minijob-Grenze auf 538,00 Euro angepasst. Brutto für netto lautet weiterhin die Devise. Als Minijobber zahlen Sie also keine Abgaben und genießen trotzdem die gleichen Rechte wie reguläre Beschäftigte:

  • Kündigungs- und Mutterschutz
  • Anspruch auf bezahlten Urlaub
  • bezahlte Feiertage
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

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Minijob: Welche Berufe sind besonders beliebt?

In Deutschland gibt es einige Berufe, die als Minijob besonders beliebt sind. Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der die Arbeitszeit und die Bezahlung beschränkt sind. Einige Beispiele für beliebte Minijobs sind:

  • Aushilfsjobs in Einzelhandelsgeschäften, wie zum Beispiel im Verkauf oder im Kundenservice
  • Aushilfsjobs im Servicebereich, wie zum Beispiel in Cafés, Restaurants oder Hotels
  • Aushilfsjobs in der Veranstaltungstechnik, wie zum Beispiel als Auf- und Abbauhelfer oder als Techniker
  • Aushilfsjobs im Bereich Reinigung oder Gartenpflege
  • Aushilfsjobs als Paketzusteller
  • Aushilfsjobs im Bereich Nachhilfe

Es gibt auch viele andere Arten von Minijobs, die nicht in dieser Liste enthalten sind, aber diese Beispiele geben einen guten Überblick darüber, welche Art von Arbeit als Minijob gilt und in Deutschland besonders beliebt sind.

Welche Tätigkeiten Sie in Ihrem Minijob ausführen, hängt von der Branche, dem Einsatzgebiet und Ihren eigenen Vorkenntnissen ab. In der Regel gehen Sie einem bestehenden Team oder Privatpersonen helfend zur Hand. Ob Sie dabei im Service als Kellner arbeiten, als Student in einem Unternehmen Ihren fachlichen Schwerpunkten nachgehen, als gelernte Fachkraft in einer Praxis aushelfen oder sich bei einer Nachbarin um die zeitweilige Kinderbetreuung kümmern, bleibt ganz Ihnen überlassen.

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Was sollten Sie für einen Minijob mitbringen?

In den meisten Fällen benötigen Minijobber keine spezielle Ausbildung, um einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen. Trotzdem sehen es Arbeitgeber natürlich gern, wenn Sie schon etwas Erfahrung im entsprechenden Arbeitsbereich mitbringen. Andernfalls können Ihnen aber auch ein paar Soft Skills weiterhelfen wie beispielsweise:

  • Aufgeschlossenheit
  • Lernbereitschaft
  • freundliches Wesen
  • Gewissenhaftigkeit

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Wann ist ein Minijob noch ein Minijob?

Generell gilt: Jeder Deutsche darf so viele Beschäftigungen ausüben, wie er möchte. Deshalb kommt es auch nicht auf die Anzahl der Minijobs an, sondern nur auf das Gesamteinkommen, das Sie erzielen. Dieses muss monatlich unter 520 Euro bleiben, um in der Summe als geringfügige Einnahmequelle zu gelten. Nur dann bleibt der Nebenverdienst versicherungsfrei. Vorsicht also, denn Sonderleistungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden auf den Verdienst angerechnet und können die Grenze von 520 Euro schneller übersteigen, als Sie denken. Es gilt: Wird die Entgeltgrenze in mehr als zwei Monaten im Jahr überschritten, ist die Beschäftigung nicht mehr als geringfügig einzustufen! Anders steht es um die Mehrarbeit aufgrund von unvorhergesehenen, kollegialen Ausfällen. Der höhere Verdienst wird nicht auf die 520 Euro angerechnet. Ein Zeitraum von bis zu drei Monaten innerhalb eines Zeitjahres ist hier erlaubt.

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Minijob neben dem Hauptberuf: Was ist zu beachten?

Kein Problem – könnte man sagen. Dennoch gilt es zwei Dinge zu beachten:

  1. Die Hauptbeschäftigung darf durch den Minijob nicht beeinträchtigt werden, wie z.B. durch die Arbeit bei der Konkurrenz oder eine zu massive Beanspruchung. Im schlimmsten Fall kann der Hauptarbeitgeber den 520-Euro-Job untersagen.
  2. Der Arbeitnehmer darf nicht mehr als acht Stunden pro Tag im Minijob arbeiten und nicht mehr als sechs Tage die Woche. Die nach dem Arbeitszeitgesetz erlaubte Wochenarbeitszeit beträgt 48 Stunden und darf nicht dauerhaft überschritten werden.

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Vom Minijob zum Midijob: Ein Job nach Gleitzonenregelung

Wer mehrere Minijobs ausübt und keinen versicherungspflichtigen Hauptberuf besitzt, überschreitet mit seinen monatlichen Einkünften häufig schnell die Grenze von 538 Euro und muss Steuern bezahlen. Die gute Nachricht jedoch: Erreicht die Summe höchstens 850 Euro, tritt die so genannte Gleitzonenregelung in Kraft.

Durch diese genießen Sie den Vorteil, innerhalb dieser Grenzen nur einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag zahlen zu müssen, der innerhalb der Gleitzone von 15 auf 20 Prozent progressiv ansteigt. Anders sieht es für den Arbeitgeber aus – dieser muss nämlich immer für den vollen Beitragsanteil aufkommen. Solche Jobs bezeichnen sich auch als Midijob.

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Welche Rechte haben Sie im Minijob?

Seit dem 1. Januar 2024 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde, der auch beim Minijob nicht unterschritten werden darf. Theoretisch können Sie aber je nach Unternehmen, Region und Vorkenntnissen einen höheren Stundenlohn erhalten. Von der Höhe Ihres Stundenlohns hängt dann Ihre monatliche Arbeitszeit ab: Bei 12,41 Euro pro Stunde dürfen Sie bis zu 43,35 Stunden pro Monat arbeiten. Wie viele Urlaubstage Sie erhalten, ist von der Anzahl Ihrer Wochenarbeitstage abhängig.

Um das Urlaubsgeld müssen Sie auch nicht bangen: Als Minijobber haben Sie darauf ebenso Anspruch wie auf Weihnachtsgeld und eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Genauso gilt der gesetzliche Kündigungsschutz für Sie.

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Bei welchen Arbeitgebern finden Sie Stellenangebote für einen Minijob?

Sie werden auf der Suche nach einem Minijob sehr schnell feststellen, dass die Auswahl an Stellenausschreibungen groß ist. Häufig sind solche Jobs nicht nur unter der Bezeichnung Minijob gelistet, sondern tauchen auch unter dem Namen „538-Euro-Job“, „geringfügige Beschäftigung“ oder „Job auf 538-Euro-Basis“ auf. Vor allem in folgenden Branchen werden Sie fündig:

  • Einzelhandel
  • Dienstleistungsbereich
  • Gastronomie
  • Handwerk

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Jobbörse für Minijobs

Immer mehr Menschen sind auf der Suche nach einem Minijob, sei es, weil die sonstigen finanziellen Einnahmen nicht ausreichen oder weil auf etwas Größeres gespart werden muss. Wenn Sie auch mit dem Gedanken spielen, Stellenangebote in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis - denn so werden Minijobs auch genannt - wahrzunehmen, sollten Sie allerdings vorher über ein paar Details Bescheid wissen. Wo finden Sie Minijobs, welche steuerrechtlichen Hürden müssen Sie womöglich nehmen, welche sind die beliebtesten Minijobs und natürlich die wichtigste Frage: Rentiert sich so ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis überhaupt? Nach diesem Artikel werden Sie rundum informiert sein.

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Was macht einen Minijob aus?

Im Gegensatz zu einer Vollzeitstelle steht ein Minijob immer in Verbindung mit einer Verdienstobergrenzte, die in diesem Fall bei 538 Euro liegt. Alles, was über diese Summe hinaus geht, wird nicht mehr als Minijob tituliert, sondern als Nebenberuf bzw. Nebenbeschäftigung. Dem gegenüber hat der Minijob jedoch hinreichende Vorzüge, denn im Krankheitsfall erhält der Arbeitnehmer eine Lohnfortzahlung gegen Vorlage eines ärztlichen Attests. Ferner müssen Sie als Minijobber nicht in die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung einzahlen. In Sachen Rentenversicherung obliegt die Entscheidung Ihnen selbst: Sie können in die Rentenversicherung einzahlen bzw. übernimmt das dann der Arbeitgeber für Sie und zieht den entsprechenden Betrag von Ihrem Lohn ab, Sie müssen aber nicht einzahlen. Für viele das Beste an der ganzen "Geschichte": Bei einem Arbeitsverhältnis, das auf geringfügiger Beschäftigung beruht, haben Sie Anspruch auf bezahlten Urlaub.

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Was ändert sich hinsichtlich der Steuerklasse?

Je höher die Zahl der Steuerklasse, umso verlustreicher ist das Geschäft mit den Minijobs und den Nebenbeschäftigungen. Im Wesentlichen unterscheidet man zwei verschiedene Möglichkeiten: Die Steuerklasse und die Pauschsteuer. Im Fall der Steuerklasse entscheiden Sie als Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Ihre Steuerklasse und zahlen dieser entsprechend den Steuersatz. Natürlich sind Sie damit in Ihrer Wahl nicht ganz frei, denn auch hier schaut der Gesetzgeber auf Ihre Lebensumstände (Single/Verheiratet, Zweitjob/Nebenjob, Kind/kinderlos usw.). Belegen Sie die Steuerklasse 5 oder 6, müssen Sie außerdem Lohnsteuer zahlen, können aber (möglicher Vergünstigungen halber) einen Antrag auf Steuerklassenwechsel beim Finanzamt stellen. Die Pauschsteuer hingegen übernimmt - wenn man so will - das Denken für Sie. In diesem Fall würden Sie bei einer Minijobzentrale angemeldet und müssten etwa zwei Prozent Ihres monatlichen Bruttoverdienstes abgeben, ansonsten bleibt Ihr Arbeitsverhältnis steuerfrei.

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Wie findet man Minijobs und welche sind die beliebtesten?

Minijobs versprechen in der Regel nicht die große Karriere, sind jedoch ein guter Anfang, um erst einmal den sprichwörtlichen Fuß in der Tür zu haben. Dabei spielt die Suche eine entscheidende Rolle, denn mehr Auswahl steigert die Chance eine attraktive Stelle zu besetzen. Viele Arbeitsplätze finden sich bei Jobbörsen. Sie liefern einen detaillierten Überblick über die Konditionen eines Stellenangebots (je nachdem, wie viel der Arbeitgeber über sich preisgeben möchte) und ermöglichen Ihnen ein schnelles und unkompliziertes Bewerbungsverfahren während Ihrer Jobsuche. Vorreiter in Sachen Minijobs sind übrigens die Jobs im Büro. Vom Sekretariat in der Schule, über die "Zuarbeit" für einen Personalchef bis hin zur Empfangsstelle sind dabei alle Posten vertreten. Dem an schließt sich das gastronomische Gewerbe: 13,3 Prozent aller Minijobber arbeiten als Kellner oder hinter dem Tresen. Auch gerne gesehen sind Nachhilfelehrer/innen, Kassierer/innen und Verkäufer/innen. Weniger vertreten sind Programmierer/innen und Controller mit je rund 3,5 Prozent - diese belegen nach wie vor überwiegend Vollzeitstellen.

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Fazit zum Minijob

Minijobs sind eine ausgezeichnete, ergänzende finanzielle Einnahmequelle, solange Sie die Spielregeln kennen und sich an sie halten. Achten Sie vornehmlich darauf, dass Sie unter der Obergrenze von 538 Euro bleiben und beachten Sie die o. g. Steuertipps, kann Ihnen nichts passieren.

3.404 Minijob Jobs auf Jobbörse.de

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Pflegefachkraft (m/w/d) für die Station Z1 Minijob merken
Pflegefachkraft (m/w/d) für die Station Z1 Minijob

Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR | Stuttgart

Für die allgemeine Pflegestation Z1 der neurologischen Klinik suchen wir eine qualifizierte Pflegefachkraft in Teilzeit auf Minijob-Basis für Wochenende und Nacht. Vollzeit-Anstellung ist möglich. Unsere Pflege basiert auf dem Roper-Logan-Tierney Modell mit Fokus auf Individualität, Ganzheitlichkeit und aktivierender Pflege. Aufgaben umfassen diagnostische und therapeutische Maßnahmen, Grund- und Behandlungspflege, Betreuung vor und nach Interventionen, Organisation des Arbeitsablaufes, Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen, Einhaltung von Hygiene- und Unfallvorschriften, Pflegeplanung, -durchführung und -evaluation, psychosoziale Betreuung und Angehörigenberatung.     Jobs bei Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR     ‒ +
Gutes Betriebsklima | Familienfreundlich | Weiterbildungsmöglichkeiten | Aufstiegsmöglichkeiten | Betriebliche Altersvorsorge | Unbefristeter Vertrag | Vollzeit | Teilzeit | Minijob | weitere Benefits mehr erfahren Heute veröffentlicht
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Zeitungszusteller (m/w/d) in Teilzeit / Minijob

ZustellerAktiv - Metropolregion Stuttgart | Baltmannsweiler

Als Zeitungszusteller (m/w/d) in Teilzeit oder als Minijob kannst du ohne vorherige Erfahrung einsteigen. Wir bieten dir kurze Anfahrtswege, geregelte Arbeitszeiten und verschiedene Arbeitszeitmodelle an. Die frühmorgendlichen Schichten von Montag bis Samstag bis 6 Uhr werden dich nach einer Einarbeitungsphase eigenständig arbeiten lassen. Du brauchst Zuverlässigkeit und Motivation, ein eigenes Fahrzeug ist von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich. Bewerbungen von Minderjährigen können aufgrund des Jugendschutzgesetzes leider nicht berücksichtigt werden. Interessiert? Unser Recruiting-Team steht für Fragen und Bewerbungen zur Verfügung. +
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Zeitungszusteller (m/w/d) in Teilzeit / Minijob

ZustellerAktiv-München | Unterschleißheim

Bist du auf der Suche nach einem Job als Zeitungszusteller (m/w/d) in Teilzeit oder als Minijob? Keine Erfahrung erforderlich! Wir bieten: Einsatz in Wohnortnähe, geregelte Arbeitszeiten, verschiedene Modelle verfügbar. Ideal als Nebenverdienst oder zur Rente. Hauptaufgaben: Arbeiten von Montag bis Samstag bis 6 Uhr, eigenverantwortliche Tour nach Einarbeitung. Anforderungen: Zuverlässigkeit, Motivation, Pünktlichkeit, Fahrzeug von Vorteil. Keine Bewerbungen von Minderjährigen. Interessiert? Bewirb dich jetzt und kontaktiere unser Recruiting-Team bei Fragen. Werde Teil unseres Teams und starte deine Karriere als Zeitungszusteller! +
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ZustellerAktiv - Schwarzwald | Kippenheim

Wir haben offene Stellen als Zeitungszusteller (m/w/d) in Teilzeit oder als Minijob. Erfahrung ist nicht notwendig, Quereinsteiger sind herzlich willkommen! Genieße die Vorteile wie eine nahe gelegene Einsatzstelle, flexible Arbeitszeitmodelle und attraktive Zusatzleistungen. Als Zeitungszusteller arbeitest du täglich von Montag bis Samstag frühmorgens bis 6 Uhr und übernimmst später deine eigene Tour. Zuverlässigkeit, Motivation und Pünktlichkeit sind gefragt, ein eigenes Fahrzeug ist von Vorteil. Leider können keine Bewerbungen von Minderjährigen berücksichtigt werden. Bewirb dich jetzt und kontaktiere unser Recruiting-Team bei Fragen! +
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ZustellerAktiv - Metropolregion Stuttgart | Plochingen

Als Zeitungszusteller (m/w/d) in Teilzeit oder Minijob kannst Du auch ohne Erfahrung einsteigen. Wir bieten Einsatz in Wohnortnähe, geregelte Arbeitszeiten, verschiedene Modelle für Zusatzeinkommen. Täglich von Montag bis Samstag arbeitest Du morgens bis 6 Uhr. Du übernimmst nach Einarbeitung eigenverantwortlich Deine Tour. Zuverlässigkeit, Motivation und Pünktlichkeit sind wichtig. Ein Fahrzeug ist vorteilhaft, aber nicht notwendig (Fahrtkostenerstattung). Jugendliche können sich aufgrund des Jugendschutzgesetzes nicht bewerben. Unser Recruiting-Team beantwortet gerne Fragen und freut sich auf Deine Bewerbung. +
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Zeitungszusteller (m/w/d) in Teilzeit / Minijob

ZustellerAktiv-Coburg und Südthüringen | Rhönblick

Als Zeitungszusteller (m/w/d) in Teilzeit oder Minijob ohne Vorerfahrung willkommen! Deine Vorteile: Wohnortnahe Einsätze, flexible Arbeitszeiten, ideal als Nebenverdienst, attraktive Zusatzleistungen und Lohnfortzahlung. Hauptaufgaben: Frühmorgens bis 6 Uhr Montag bis Samstag arbeiten, eigenverantwortliche Tour nach Einarbeitung. Anforderungen: Zuverlässigkeit, Motivation, Pünktlichkeit, eigenes Fahrzeug von Vorteil, keine Minderjährigen. Bewerbung erwünscht, Fragen an das Recruiting-Team möglich. Starte noch heute! +
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Zeitungszusteller (m/w/d) in Teilzeit / Minijob

ZustellerAktiv - Schwarzwald | Schramberg

Als Zeitungszusteller (m/w/d) in Teilzeit oder Minijob erwarten dich attraktive Arbeitsbedingungen. Profitiere von kurzen Anfahrtswegen, geregelten Arbeitszeiten und verschiedenen Modellen für Nebenverdienst oder Rentenaufbesserung. Deine tägliche Tour beginnt früh morgens und endet spätestens um 6 Uhr. Nach einer Einarbeitungsphase wirst du eigenverantwortlich arbeiten. Ein eigenes Fahrzeug ist von Vorteil, aber keine Voraussetzung, da Fahrtkosten erstattet werden. Bewerbungen von Minderjährigen können aufgrund des Jugendschutzgesetzes leider nicht berücksichtigt werden. Werde Teil unseres Teams und bewirb dich jetzt - unser Recruiting-Team steht für Fragen zur Verfügung. +
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Zeitungszusteller (m/w/d) in Teilzeit / Minijob

ZustellerAktiv-Bayreuth | Heinersreuth

Du suchst eine Tätigkeit als Zeitungszusteller (m/w/d) in Teilzeit oder als Minijob? Keine Zustell-Erfahrung erforderlich! Wir bieten Einsätze in Wohnortnähe, geregelte Arbeitszeiten und attraktive Zusatzleistungen. Ideal als Nebenverdienst zum Hauptjob oder zur Rente. Arbeitszeiten von Montag bis Samstag in den frühen Morgenstunden bis 6 Uhr. Zuverlässigkeit, Motivation und Pünktlichkeit sind wichtig. Bewerbung gerne willkommen, jedoch keine Minderjährigen aufgrund Jugendschutzgesetz. Fahrzeug von Vorteil, jedoch nicht zwingend erforderlich. Fragen? Unser Recruiting-Team hilft gerne weiter. +
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Zeitungszusteller (m/w/d) in Teilzeit / Minijob

ZustellerAktiv-Baden Württemberg | Stuttgart

Als Zeitungszusteller (m/w/d) in Teilzeit oder als Minijob bei uns kannst Du auch als Quereinsteiger ohne Erfahrung beginnen. Wir bieten Einsatz in Wohnortnähe, geregelte Arbeitszeiten und verschiedene Modelle zur Auswahl. Ideal als Nebenverdienst zum Hauptjob oder zur Rente mit attraktiven Zusatzleistungen. Deine Hauptaufgaben sind tägliche Touren von Montag bis Samstag bis 6 Uhr morgens. Zuverlässigkeit, Motivation und Pünktlichkeit sind wichtig, ein eigenes Fahrzeug ist von Vorteil. Bewerbungen von Minderjährigen können aufgrund des Jugendschutzgesetzes nicht berücksichtigt werden. Bewirb Dich jetzt und wende Dich bei Fragen an unser Recruiting-Team. +
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Zeitungszusteller (m/w/d) in Teilzeit / Minijob merken
Zeitungszusteller (m/w/d) in Teilzeit / Minijob

ZustellerAktiv-München | München

Wir suchen Zeitungszusteller (m/w/d) in Teilzeit oder für Minijobs, auch Quereinsteiger sind willkommen. Mit Einsatz in Wohnortnähe, geregelten Arbeitszeiten und attraktiven Zusatzleistungen. Tägliche Arbeit von Montag bis Samstag bis 6 Uhr, eigenverantwortlich und selbstständig. Voraussetzungen: Zuverlässigkeit, Motivation, Pünktlichkeit; Fahrzeug von Vorteil (Fahrtkostenerstattung). Bewerbungen von Minderjährigen können aufgrund Jugendschutzgesetz nicht berücksichtigt werden. Interessiert? Bewirb dich für diese spannende Tätigkeit als Zeitungszusteller und kontaktiere unser Recruiting-Team bei Fragen. +
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  • Die aufgezeigten Gehaltsdaten sind Durchschnittswerte und beruhen auf statistischen Auswertungen durch Jobbörse.de. Die Werte können bei ausgeschriebenen Stellenangeboten abweichen.