BAB Berufsausbildungsbeihilfe
Was ist die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)?
Die Berufsausbildungsbeihilfe (kurz: BAB) ist eine staatliche finanzielle Beihilfe für Auszubildende, die sich über die Dauer der gesamten Ausbildung erstrecken kann und die monatlich ausgezahlt wird.
Ziel von BAB ist es, den Auszubildenden unter die Arme zu greifen, deren Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken. Zu den Lebenshaltungskosten während der Ausbildung zählen, unter anderem, Miete, Lebensmittel und die Fahrt zur Ausbildungsstelle.
Anders, als viele andere staatliche Förderungsleistungen, muss die Berufsausbildungsbeihilfe später nicht wieder zurückgezahlt werden.
Zuständig für die Bearbeitung und Genehmigung von BAB ist die Agentur für Arbeit.
Wer hat Anspruch auf BAB?
Um BAB zu erhalten, gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Grundvoraussetzung für die Auszahlung von BAB ist es, dass die Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf absolviert wird.
Sowohl betriebliche als auch nicht betriebliche Ausbildungen werden durch BAB gefördert, nicht aber private oder rein schulische Ausbildungen, die nicht zu einem anerkannten Abschluss führen. Damit die Berufsausbildungsbeihilfe genehmigt wird, muss außerdem mindestens eine der folgenden Voraussetzungen gegeben sein:
- Der Ausbildungsbetrieb des Antragsstellers oder der Antragstellerin ist zu weit vom Elternhaus entfernt, sodass tägliches Pendeln nicht zumutbar ist. Eine genaue Definition, wie viele Kilometer der Betrieb entfernt sein darf, gibt es nicht. Erfahrungsgemäß wird BAB bei einer Fahrzeit, die täglich zwei Stunden überschreitet, in der Regel sicher bewilligt. Die Entfernung des Elternhauses zum Ausbildungsplatz ist, für die Genehmigung von BAB, vor allem für Auszubildende unter 18 Jahren relevant.
- Die soziale Situation im Elternhaus macht es minderjährigen Auszubildenden unmöglich während ihrer Ausbildung zu Hause zu wohnen.
- Auszubildende sind über 18 Jahre, leben alleine, in einer Wohngemeinschaft, oder mit ihrem (Ehe-)Partner zusammen. Personen über 18 Jahre können BAB unabhängig von der Entfernung ihres Elternhauses zum Ausbildungsplatz beantragen.
- Der oder die Auszubildende ist über 18 Jahre alt, hat ein oder mehrere Kinder und lebt mit seiner eigenen Familie nicht in der Wohnung oder im Haus der Eltern.
- Es handelt sich bei der Ausbildung um die Erstausbildung. (Ausnahmen gibt es für Menschen, die, beispielsweise durch eine Behinderung, oftmals auf erschwerte Bedingungen beim Absolvieren einer Ausbildung treffen).
- Die Teilnahme an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB). Das gilt auch für Teilnehmer von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, die zur selben Zeit einen Schulabschluss nachholen.
- Antragssteller/in befindet sich in der Phase der Assistierten Ausbildung (AsA).
Gibt es eine Sonderregelung für Menschen mit Behinderung?
Ja, für Personen mit Behinderung gelten folgende Sonderregeln:
- Anspruch auf BAB besteht auch für Auszubildende, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen.
- Förderfähig sind auch Berufsausbildungen, die von der Ausbildungsordnung für staatlich anerkannte Ausbildungsberufe abweichen. Darunter fallen auch spezielle Ausbildungen für Menschen mit Behinderung.
- Erfordert der Schweregrad der Behinderung eine Ausbildung, die von der staatlich anerkannten oder der zeitlichen Norm abweicht, kann nichtsdestotrotz BAB beantragt werden. Bei der Agentur für Arbeit erhalten Menschen mit Behinderung bei Interesse weitere Informationen über ihre finanziellen und persönlichen Ausbildungsförderungsmöglichkeiten.
Wer hat keinen Anspruch auf BAB?
Keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben Personen, die:
- Sich in einer ausschließlich schulischen Ausbildung befinden, in einem nicht staatlichen Träger. Das betrifft auch Menschen, die sich in einer schulischen Ausbildung, beispielsweise zum Physiotherapeuten bzw. zur Physiotherapeutin oder zur Erzieher/in befinden. Wer während einer schulischen Ausbildung keinen Anspruch auf BAB hat, für den kommen eventuell andere Förderungsmöglichkeiten in Betracht, über die sich schulische Auszubildende informieren können. Ein Anrecht auf BAB besteht allerdings nicht.
- Bereits Leistungen erhalten, die mit BAB in Höhe und Umfang vergleichbar sind.
Wie hoch ist die Berufsausbildungsbeihilfe?
Der BAB Höchstsatz beträgt ca. 723 Euro. Diese Summe setzt sich zusammen aus:
- Einem Betrag für Grundbedarf
- Einem Pauschalbetrag für Unterkunftskosten
Zusätzlich zu dem BAB Höchstsatz können ausbildungsbezogene Fahrtkosten erstattet werden, in Höhe von etwa 476 Euro.
Wer BAB beantragt, muss sich allerdings darüber im Klaren sein, dass der Höchstsatz oft nicht ausgezahlt wird, da in die Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe noch andere Faktoren einfließen.
Zu diesen Faktoren zählt auch das Einkommen der Eltern. Eltern sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen finanziellen Beitrag zum Unterhalt ihrer Kinder zu leisten, solange diese noch nicht 18 Jahre alt sind und in einigen Fällen auch über das 18. Lebensjahr hinaus.
Eine Ausnahme von dieser Verpflichtung gibt es nur, wenn die Eltern nachweislich selbst nicht finanziell in der Lage sind, einen Beitrag zum Unterhalt ihrer Kinder zu leisten und ihr Einkommen den gesetzlichen Freibetrag nicht überschreitet.
Wer möchte, kann BAB-Rechner online nutzen, um unverbindlich selbst zu ermitteln, wie hoch die monatliche Berufsausbildungsbeihilfe im eignen Fall vermutlich ausfallen würde.
Wo wird BAB beantragt?
BAB wird bei der regional zuständigen Bundesagentur für Arbeit beantragt.
Wie wird BAB beantragt?
Einreichen können Bewerber den Antrag entweder online, oder über den Postweg. Der Antragsvordruck ist bei der Arbeitsagentur in Papierform erhältlich, oder als Dokument online, das bei Bedarf auch gedruckt werden kann.
Wer den Antrag online stellt, muss der Arbeitsagentur in vielen Fällen wichtige Nachweise trotzdem per Post zusenden.
Ist der Antrag vollständig ausgefüllt, kann er online oder via Post bei der Arbeitsagentur eingereicht werden, die dann mit der Bearbeitung beginnt und den Anspruch auf BAB prüft.
Da das Prüfen einige Zeit in Anspruch nehmen kann und eventuell weitere Nachweise gefordert werden, sollten Auszubildende ihren Antrag frühzeitig einreichen. Antragssteller sollten eine Bearbeitungszeit von mindestens einem Monat einkalkulieren, obwohl es sowohl schneller gehen als auch ein bisschen länger dauern kann.
Die Berufsausbildungsbeihilfe wird ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingereicht wurde. Ein Anspruch auf Förderung für einen Zeitpunkt vor dem Einreichen des Antrags kann nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden.
Wie lange können Auszubildende BAB erhalten?
Es besteht die Möglichkeit, über den gesamten Ausbildungszeitraum BAB zu erhalten. Auszubildende können BAB beantragen, sobald sie einen Ausbildungsvertrag sicher in der Tasche haben, selbst wenn die Ausbildung erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt.
Wer ab dem ersten Monat der Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe erhalten möchte und auf das Geld angewiesen ist, sollte den Antrag auch bereits nach dem Unterzeichnen des Ausbildungsvertrages einreichen, da sich die Bearbeitungszeit bei der Arbeitsagentur über einige Wochen ziehen kann.
Bewilligt die Arbeitsagentur den Antrag, erhalten die Auszubildenden:
- 18 Monate BAB, bei einer beruflichen Ausbildung
- 12 Monate lang BAB, bei anderen staatlichen Bildungsmaßnahmen
Nach Ablauf der 18 oder 12 Monate können die Empfänger einen Antrag auf Verlängerung der Berufsausbildungsbeihilfe stellen, sofern die Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist, die Regelzeit aber eingehalten wurde.
Dadurch ist es möglich, dass BAB über die Dauer der gesamten Ausbildung gezahlt wird. Wer Anspruch auf BAB hat, alle Anträge fristgerecht einreicht und die wichtigen Nachweise vorlegt, hat durch die Berufsausbildungsbeihilfe eine gute Förderungsmöglichkeit während der Ausbildung, die es sich lohnt zu nutzen.
Bei offenen Fragen bietet sich das direkte Gespräch mit einem Berater der Arbeitsagentur an. Das gilt auch bei komplizierten Fällen, auf die sich die allgemeinen Regeln der Berufsausbildungsbeihilfe nicht ohne Weiteres anwenden lassen.