Malermeister Jobs und Stellenangebote
Welche Ausbildung benötigt man als Malermeister?
Die Zulassung zur Meisterprüfung im Maler- und Lackiererhandwerk setzt in der Regel die Gesellenprüfung als Maler/Lackierer oder Stuckateur voraus. Wer allerdings eine Gesellenprüfung oder einen gleichwertigen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und dazu eine mehrjährige Berufserfahrung im Malerhandwerk vorweisen kann, kann sich ebenso zur Prüfung melden. Der Nachweis über eine Fortbildung muss zur Prüfungsanmeldung nicht erbracht werden.
Dennoch ist es für eine optimale Prüfungsvorbereitung sinnvoll, sich Fachwissen anzueignen. Wie lange die vorbereitende Weiterbildung dauert, hängt vom jeweiligen Bildungsanbieter ab. Der Unterricht kann in Vollzeit, Teilzeit oder als Fernunterricht stattfinden. Auch können separat Kurse zu bestimmten Themen belegt werden.
Die Weiterbildung gliedert sich in einen fachpraktischen und einen fachtheoretischen Teil. Der 3. Teil behandelt betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Aspekte und schließlich kommen in einem 4. Teil berufs- und arbeitspädagogische Themen dazu. Während der Weiterbildung können sich die künftigen Meister/ innen in einem Bereich spezialisieren.
Zur Verfügung stehen
- Fahrzeuglackierung
- Bauten- und Korrosionsschutz
- Gestaltung und Instandhaltung
- Kirchenmalerei und Denkmalpflege
Welche Fähigkeiten braucht man als Malermeister?
Für die Meisterprüfung sind Kenntnisse in Mathematik erforderlich. Malermeister müssen später betriebliche Kosten errechnen und Abrechnungen erstellen können. Malermeister/innen müssen sich mit Wirtschaft und Recht auskennen; die Themen Buchführung, Controlling, Recht und Steuern sind für eine spätere Betriebsführung wichtig. Außerdem müssen Maler- und Lackierermeister/innen auf dem Gebiet der Mitarbeiterführung und -anleitung bewandert sein.
Grundsätzlich gilt für den Maler- und Lackiererbereich, dass die hier Tätigen bestimmte körperliche Voraussetzungen mitbringen müssen. Robuste Gesundheit, wenn Außenarbeiten durchgeführt werden, belastbare Wirbelsäule, Arme, Beine und Hände und deren gute Funktionstüchtigkeit für das Ausführen verschiedener Maler- und Tapezierarbeiten. Für das Arbeiten auf Gerüsten ist eine gewisse Schwindelfreiheit erforderlich; für den Umgang mit Lacken, Lasuren und Lösungsmitteln braucht es eine gesunde Haut an Händen und Armen und ebenso gesunde Atemwege.
An Fähigkeiten und Fertigkeiten sind handwerkliches Geschick, technisches Verständnis, zeichnerische Fähigkeiten und gutes Gespür für Ästhetik und Farbe gefragt, ebenso wie kaufmännische Fähigkeiten und pädagogisches Geschick.
Wie viel verdient ein Malermeister?
Wer sich zum Meister weiterbilden lassen will, muss Lehrgangsgebühren und Prüfungsgebühren selbst finanzieren. Allerdings kann nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanzielle Unterstützung beantragt werden.
Nach dem Entgeltatlas beträgt der durchschnittliche Monatsverdienst für Maler- und Lackierermeister/innen brutto € 3.251. Im unteren Bereich sind € 2.751, im oberen Bereich € 3.968 angeben.
Für vier Bundesländer liegen Verdienstwerte vor.
- Baden-Württemberg € 3.394
- Bayern € 3.357
- Nordrhein-Westfalen € 3.270
- Niedersachsen € 3.266
Eine andere Gehaltstabelle bezieht sich auf die Unternehmensgröße. In Betrieben von weniger als 100 Mitarbeitern beträgt das durchschnittliche Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden € 3.636. Betriebe mit bis zu 1.000 Mitarbeitern zahlen € 4.238, Betriebe bis 20.000 Mitarbeiter € 4.693. Bei größeren Betrieben sind € 5.503 zu erwarten.
Welche Aufgaben hat man als Malermeister?
Zu den fachlichen Aufgaben der Maler- und Lackierermeister/innen gehört das Anfertigen von Konstruktionszeichnen und Ausschreibungsunterlagen, die Auswahl passender Arbeitsgeräte und Materialien und die Sorgfaltspflicht dafür, dass diese stets einsatzbereit sind. Meister/innen veranlassen und kontrollieren deren Wartung und Reinigung und sind auch für Einkauf und optimale Lagerhaltung zuständig.
In ihrer Führungsrolle sind sie für die Planung und Organisation der Arbeitsvorbereitung zuständig. Sie legen die Arbeitsgänge fest und verteilen die einzelnen Aufgaben an die Mitarbeiter. Ferner überwachen sie, dass die Arbeit termingerecht und mit der nötigen Qualität abgeliefert wird. Als Meister/innen unterstützen und leiten sie Mitarbeiter und Auszubildende an und führen den fachlichen Teil der Ausbildung im Betrieb durch.
Meister/innen erledigen Verwaltungsarbeiten, kümmern sich um finanzielle Angelegenheiten mit der Kalkulation von Angeboten und Kostenvoranschlägen und der Berechnung des Materialbedarfs. Sie beraten Kunden bei der Außen- und Innenraumgestaltung, machen Vorschläge für die farbliche Gestaltung und können ebenso Tipps zur Lärm- und Schalldämmung geben. Mitunter legen sie auch noch selbst Hand an, wenn es darum geht, Fassaden und Innenräumen den nötigen Anstrich zu verpassen.
Wo arbeitet ein Malermeister?
Malermeister/innen arbeiten in Malerbetrieben und -geschäften. Sie können selbstständig sein und ein eigenes Geschäft führen oder als Betriebsleiter in einem Handwerksbetrieb tätig sein. In Kfz-Werkstätten übernehmen sie Jobs in der Lackiererei; in Maschinen- und Werkzeugbaubetrieben sind sie in den Werkslackierereien tätig.
Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es als Malermeister?
Mit Anpassungsweiterbildungen können Malermeister/innen ihr berufliches Wissen auf den aktuellen Stand bringen. Dabei kommen betriebsbezogene Themen wie Mitarbeiterführung, Teamarbeit, Qualitätsmanagement und betriebliche Organisation oder fachliche Themen wie Korrosionsschutz, Raumgestaltung und die Besonderheiten von Putz- und Stuckarbeiten in Frage.
Malermeister/innen können ihre beruflichen Qualifikationen in kaufmännischen und anderen Weiterbildungen ausbauen.
- Betriebswirt/in - kaufmännische Weiterbildung
- Restaurator/in - andere Weiterbildung
- Gebäudeenergieberatung - andere Weiterbildung
- Fachkraft für Arbeitssicherheit – andere Weiterbildung
Der Meistertitel eröffnet den Zugang zu verschiedenen Studienfächern.
- Innenarchitektur
- Konservierung, Restaurierung
- Bildende Künste
- Chemieingenieurswesen
Sind Maler- und Lackierermeister/innen in der Handwerksrolle eingetragen, können sie sich mit einem eigenen Betrieb selbstständig machen. Auch ein eigener Betrieb im Bereich Stuckateur-Handwerk ist möglich.