Das Wichtigste in Kürze
Kurzbeschreibung 450 € Jobs
Gehalt: Was verdient man im Bereich 520 €?
Die geringfügige Beschäftigung auf 520 Euro Basis bedeutet für den Arbeitnehmer, dass er
bis zu 520 Euro im Monat zusätzlich zu seinem versteuerten Haupteinkommen verdienen
darf.
Seit 1. Januar 2024 gilt für Minijobber: Bundesarbeitsminister Heil hat den gesetzlichen Mindestlohn in ganz Deutschland auf 12,41 Euro erhöht. Dadurch wird ebenfalls am 1. Januar die Minijob-Grenze auf 538 Euro angepasst. Alles bis zu dieser Grenze bleibt steuerfrei und darf über einen oder mehrere Minijobs
eingenommen werden. Für Empfänger des Arbeitslosengelds I gilt ein Freibetrag von 165
Euro, Hartz-IV-Empfänger dürfen nur maximal 100 Euro dazu verdienen. Alles darüber
hinaus wird vom Arbeitslosengeld abgezogen.
In welchen Branchen findet man Stellenangebote im Bereich 520 €?
Vor allem im Bereich der Gastronomie, des Dienstleistungssektors und des Einzelhandels
finden Sie eine große Auswahl interessanter Jobangebote. Speziell zählen dazu Bars, Cafés,
Restaurants, Kaufhallen, Essenslieferanten, Bäcker, Modehäuser, Hotelbetriebe und viele
mehr.
Welche Tätigkeiten gehören zu Ihrem Aufgabengebiet im Bereich 520 €?
Grundsätzlich brauchen Sie für einen Minijob keine berufsspezifische Erfahrung, da Sie vor
allem als unterstützendes Teammitglied eingesetzt werden. Und abhängig davon, für
welchen Bereich Sie sich letztlich entscheiden, fallen natürlich auch die Aufgaben sehr
unterschiedlich aus. Typische Tätigkeiten in einem 520-Euro-Job sind zum Beispiel: Service,
Babysitten, Rasenmähen, Kundenberatung, Umgang mit Textilien, Kassieren, Schülerhilfe,
und weitere. Mit ein paar Vorkenntnissen könnten auch verantwortungsvollere Tätigkeiten
auf Sie warten wie: die Laborarbeit als Laborant, eine Tätigkeit in der Arztpraxis als
medizinische Fachangestellte oder die Rezeptionsarbeit als gelernte Bürokauffrau.
450 € Jobs und Stellenangebote
Ein Job auf 520 Euro Basis: Was bedeutet das?
Friseur, Bäcker, Hausmeister, Schülerhilfe – heutzutage finden Sie Stellenanzeigen für
kleine Nebenjobs fast in jeder Branche. Und ganz gleich, ob die Annonce von einem Minijob,
einer geringfügigen Beschäftigung oder von einer Anstellung auf 520 Euro Basis erzählt: Im
Grunde genommen geht es immer um dasselbe, ein steuerfreies Jobangebot. Was der
Arbeitgeber bezahlt, darf der Arbeitnehmer brutto für netto einstreichen. Doch wie kommt
das?
Die Basis für das steuerfreie Einkommen bildet ein am 1. Januar 2013 in Kraft getretenes
Gesetz. Dieses erlaubt dem Arbeitnehmer in Deutschland, ein monatliches Einkommen bis
zu 520 Euro zu erzielen, ohne davon steuerlich etwas abgeben zu müssen. Und was das
Beste ist: Obwohl der Minijobber keine Einzahlungen für die Sozialversicherung leistet,
genießt er die gleichen Rechte wie reguläre Beschäftigte und erhält:
- Kündigungs- und Mutterschutz
- Anspruch auf bezahlten Urlaub
- bezahlte Feiertage
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Welche Branchen bieten Jobs auf 520 Euro Basis?
Die gute Nachricht: Jeder kann sich etwas dazu verdienen. So gibt es aktuell nämlich
kaum noch eine Branche, die keine Minijobs anbietet. Welche Tätigkeit Sie also letztlich für
520 Euro ausführen, hängt dabei ganz von Ihren persönlichen Interessen ab. Denkbar wären
in jedem Fall folgende Aufgaben:
- Servicearbeit
- Labortätigkeiten
- Babysitten
- Rasenmähen
- Kundenberatung
- Regale einräumen
- Arbeit an der Kasse
- saisonale Aufgaben wie Geschenke einpacken zu Weihnachten
- Warenausgabe
- Schülerhilfe
In der Regel unterstützen Sie ein bestehendes Team. Vor allem im Einzelhandel,
Dienstleistungssektor und im gastronomischen Bereich findet sich meistens schnell eine
Möglichkeit der geringfügigen Beschäftigung. Speziell bedeutet das zum Beispiel die Arbeit
in/bei:
- Bars, Cafés und Restaurants
- Kaufhallen
- Essenslieferanten
- Bäckereien
- Modehäusern
- Hotelbetrieben
- oder Ähnlichem
520-Euro-Grenze: Was müssen Sie berücksichtigen in einer geringfügigen
Beschäftigung?
Die wichtigste Regel für den Minijob lautet: Das monatliche Gesamteinkommen aller
geringfügig bezahlten Beschäftigungen darf nicht die Grenze zur Versicherungspflicht von
520 Euro pro Monat überschreiten. Denn nur unter dieser Voraussetzung bleibt der
Nebenjob versicherungsfrei und muss nicht in der Steuererklärung aufgeführt werden.
Diese Regelung besagt aber auch, dass Sie nicht begrenzt sind auf einen einzigen 520-
Euro-Job. Klingt doch so weit ganz gut, birgt aber auch seine Tücken. So können Ihnen das
Weihnachts- und Urlaubsgeld einen gehörigen Strich durch die Rechnung machen, da sie
dem Gesamtlohn angerechnet werden. Um dennoch nicht ganz auf Sonderzahlungen
verzichten zu müssen, gilt die Regel: In maximal drei Monaten eines Jahres ist es gestattet,
die Grenze von 520 Euro zu überschreiten. Andernfalls erlischt der Status der geringfügigen
Beschäftigung und der Job wird steuerpflichtig.
Und was ist mit unvorhersehbarer Mehrarbeit? Hier bestätigt die Ausnahme die Regel.
Denn für kollegiale Ausfälle kann schließlich niemand etwas. Verdienen Sie also aufgrund
spontaner Aushilfsarbeit mehr, wird dies nicht auf die 520 Euro angerechnet.
Überschreitungen solcher Art sind jährlich an bis zu zwei Monaten legitim.
520 Euro: Das Taschengeld zum Monatslohn
Wer noch zeitliche Kapazitäten neben seinem Hauptberuf besitzt, kann sich sein
Einkommen mit bis zu 520 Euro aufstocken. Grundsätzlich gibt es hier auch gar kein
Problem, wenn die wichtigsten Anforderungen erfüllt sind:
- Die geringfügige Beschäftigung darf die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigen wie etwa
durch Müdigkeit und Leistungsabfall.
- Die Arbeit bei der Konkurrenz ist nicht gestattet.
Zudem sollten Sie beachten, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebene, maximale
Arbeitszeit von 48 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Im Detail bedeutet das eine
Tätigkeit, die nicht mehr als acht Stunden am Tag und an maximal sechs Tagen pro Woche
erfolgt.
Dürfen Sie während der Arbeitslosigkeit 520 Euro dazu verdienen?
Sie sind gerade auf der Jobsuche und wollen so schnell wie möglich wieder den Fuß in
die Arbeitswelt setzen? Dann könnte eine geringfügige Beschäftigung auch für Sie das
Richtige sein. Hier gilt es jedoch ein paar wichtige Regeln zu beherzigen, da ein zu hohes
Zusatzeinkommen Auswirkungen auf Ihren Leistungsanspruch haben kann.
Arbeitslosengeld I:
- Melden Sie die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung spätestens am Tag der
Arbeitsaufnahme dem Jobcenter.
- Die Tätigkeit muss unter 15 Wochenarbeitsstunden liegen, da eine wöchentliche Arbeit
von mehr als 14 Stunden und 59 Minuten den Anspruch auf ALG I aufhebt.
- Sie sollten nicht mehr als 165 Euro im Monat verdienen, da alles darüber hinaus vom
Arbeitslosengeld abgezogen wird.
Arbeitslosengeld II:
Als Hartz-IV-Empfänger liegt Ihr Freibetrag bei 100 Euro. Arbeiten Sie dennoch in einem
Job auf 520-Euro-Basis, wird alles darüber hinaus angerechnet, sodass unter dem Strich 170
Euro mehr in Ihrem Portmonee landen als ohne Minijob.
Gibt es Voraussetzungen, die Sie für eine 520-Euro-Tätigkeit erfüllen müssen?
Für die meisten 520-Euro-Jobs brauchen Sie keine besonderen Vorkenntnisse. Das liegt
daran, dass viele Minijobber sich nur zeitweise das Einkommen aufstocken wollen wie etwa
vor dem Sommerurlaub oder während eines Semesters. Die Unternehmen richten sich also
schon darauf ein und vergeben grundsätzlich eher Aufgaben, die sich schnell erlernen lassen.
Um letztlich trotzdem ein wenig mehr als die Konkurrenz zu punkten, zahlen sich folgende
Eigenschaften natürlich immer aus:
- Interesse am Unternehmen
- Aufgeschlossenheit
- Lernbereitschaft
- Gewissenhaftigkeit
- Freundlichkeit
- Hilfsbereitschaft
Wer gern einen Minijob mit einem großen Verantwortungsbereich ausüben möchte, der
sollte sich am besten in seiner beruflichen Sparte orientieren. Studieren Sie beispielsweise
BWL, bietet sich eine Tätigkeit in einem Wirtschaftsunternehmen an. Als gelernte
Bürokauffrau hingegen könnte für Sie eher eine Stelle an der Rezeption eines Hotels
interessant sein. Meint: Bringen Sie Ihre Stärken ins Spiel und suchen Sie sich eine
geringfügige Beschäftigung, die zu Ihnen passt. So sind Vorkenntnisse generell nie schlecht
und können Ihnen enorme Vorteile im Bewerbungsprozess einbringen.
Starten Sie durch in Ihrem 520-Euro-Job
Die Möglichkeit, steuerfrei auf 520-Euro-Basis arbeiten zu können, bedeutet für die
meisten, sich unkompliziert etwas dazu zu verdienen. Auch die berufliche Neuorientierung
und ein Reinschnuppern in verschiedene Berufe werden durch die geringfügige
Beschäftigung möglich. Nicht zuletzt bietet der 520-Euro-Job Langzeitarbeitslosen die
Möglichkeit, beruflich wieder einzusteigen. Sie sehen also: Es gibt viele Vorteile, die der
Minijob mit sich bringt.
Wer Lerneifer zeigt, für den eröffnen sich außerdem oft ungeahnte Möglichkeiten.
Berufserfahrung können Sie schließlich auch in Ihrem Nebenjob sammeln. Getreu nach dem
Motto „Engagement zahlt sich aus” können Sie Verantwortung übernehmen und sich durch
Weiterbildungen zusätzlich qualifizieren. Sollte Ihnen also Ihre Nebentätigkeit gefallen,
sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten über Wege und Möglichkeiten, beruflich aufzusteigen.