Richter Gehalt
Was verdient ein Richter?
Richter/innen bekleiden ein öffentliches Amt und werden nach dem Landes- bzw. Bundesbesoldungsgesetz bezahlt, für sie gilt die Besoldungstabelle der Gruppe R. Sie werden entsprechend ihrem Titel, ihrer Position und ihrer Erfahrung in Gruppen von R1 bis R10 eingeteilt. Bevor es jedoch so weit ist, haben sie bereits ein Studium der Rechtswissenschaften durchlaufen, gefolgt von einem zweijährigen Rechtsreferendariat. Hier erhalten juristische Referendar/innen – je nach Bundesland – eine Ausbildungsvergütung von maximal 1.600 €.
Als Richter/in auf Probe wartet dann in Stufe R1 ein Einstiegsgehalt von um die 4.000 €. Im Laufe des weiteren Berufslebens kann das Gehalt auf bis zu 7.800 € ansteigen, in der höchsten Entgeltgruppe sind Einkommen bis zu 14.800 € möglich. Die große Verantwortung, die Richter/innen tragen, wird mit einem vergleichsweise hohen Gehalt entlohnt. Auf ganz Deutschland gerechnet, kommen Richter/innen auf ein durchschnittliches Einkommen von rund 5.500 € brutto im Monat.
Wo verdient ein Richter am meisten?
Wie viel Sie als Richter/in verdienen, ist abhängig von dem Bundesland, in dem Sie arbeiten. Nur auf Bundesebene ist der Verdienst einheitlich geregelt. Die Höhe des Lohns ergibt sich aus einer Eingruppierung in zehn Besoldungsgruppen (R1 bis R10) und neun Erfahrungsstufen (S0 bis S8). Zwischen den einzelnen Erfahrungsstufen liegen jeweils zwei bis vier Jahre an Berufserfahrung.
Somit hängt die Höhe der Vergütung von der Position, der Berufserfahrung und dem Einsatzort ab. In konkreten Zahlen bedeutet dies, dass ein/e Richter/in in der Besoldungsgruppe R1 in Sachsen-Anhalt, Thüringen und im Saarland im Schnitt mit rund 4.300 € rechnen kann, während Kollegen in Bayern durchschnittlich 4.900 € brutto im Monat erhalten. Hier ein grober Überblick über die Gehälter von Richter/innen in verschiedenen Positionen:
- Richter/in am Amtsgericht: R 1, bis 7.100 €
- Direktor/in am Amtsgericht: R 2, bis 7.800 €
- Vorsitzende/r Richter/in am Landesarbeitsamt: R 3, rund 8.500 €
- Präsident/in eines Gerichtes mit bis zu 150 Richterplanstellen: R 5, rund 9.600 €
- Präsident/in eines Gerichtes mit mehr als 150 Richterplanstellen: R 8, rund 11.200 €
- Generalbundesanwalt/anwältin beim Bundesgerichtshof: R 9, rund 12.000 €
- Präsident/in eines Bundesgerichtes: R 10, rund 14.800 €
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es für Richter?
Weiterbildungen im eigentlichen Sinne gibt es für Richter/innen nicht. Nach dem Studium ist bereits eine Stellung in gehobener Position erreicht, die überdurchschnittlich gut bezahlt wird. Berufsanfänger/innen profitieren von Mentoring-Programmen, sowie von hausinternen und landeseigenen Fortbildungen. Danach besteht die Möglichkeit, aufzusteigen und somit die nächste Einkommensstufe zu erreichen. Die Stufen der Karriereleiter führen vom Amtsgericht über das Landgericht bis hinauf zum Oberlandesgericht. Von hier aus verlassen Richter/innen die Landesebene und steigen in die Bundesebene auf.
Auch innerhalb der Gerichtsbarkeiten gibt es neben Richter/innen auch Vorsitzende Richter/innen, Direktor/innen und Präsident/innen. Richter/innen sind dazu verpflichtet, ihr Wissen über Gesetzesänderungen auf dem aktuellen Stand zu halten. Wer über den Tellerrand des eigenen Dezernats hinausschauen möchte, dem bieten Justiz- und Richterakademien aktuelles Fachwissen zu diversen Rechtsgebieten sowie zu Themen wie häusliche Gewalt oder Rechtsmedizin. Alternativ ist auch eine Promotion denkbar.
Karriere als Richter in Deutschland: Wie entwickelt sich der Arbeitsmarkt für Richter?
Richter/innen bekleiden ihr Amt auf Lebenszeit. Eine Anstellung zu finden fällt nicht schwer, da sich nur wenige Absolvent/innen nach dem Jurastudium für den Staatsdienst entscheiden. Viele geben eher der freien Wirtschaft den Vorzug. War früher noch ein hervorragendes zweites Staatsexamen Grundvoraussetzung für ein Richteramt, ist heute ein „voll befriedigender“ Abschluss ausreichend. Der Arbeitsmarkt sieht für Richter/innen generell gut aus, allerdings sind Stellen in den großen Städten begrenzt. Hier kommen dann eben doch mehrere Bewerber/innen auf eine juristische Stelle.