Beruf Rechtspfleger
Welche Ausbildung benötigt man als Rechtspfleger?
Die Ausbildung zum Rechtspfleger/ zur Rechtspflegerin dauert drei Jahre und wird auch Vorbereitungsdienst genannt. Um hierfür zugelassen zu werden, müssen Sie ein Abitur oder Fachabitur haben und eine Aufnahmeprüfung bestehen. Qualifizierte Beamte des mittleren Justizdienstes können sich ebenfalls bewerben.
Das duale Studium findet an einer staatlichen Fachhochschule statt und beinhaltet neben den theoretischen Teilen auch praktische Abschnitte bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften. Es endet mit der Rechtspflegerprüfung. Das Bestehen dieser Staatsprüfung ist die Grundvoraussetzung, um als Beamter im Bereich Diplom-Rechtspflege arbeiten zu können.
Welche Fähigkeiten braucht man als Rechtspfleger?
Um als Rechtspfleger/in erfolgreich zu sein, sollten Sie gut mit Verantwortung umgehen können, Entscheidungen treffen und gutes soziales Verständnis haben, denn Sie entscheiden selbstständig über gerichtliche Fälle und sind keinen Weisungen, sondern nur dem Gesetz unterworfen. Eine gewisse Menschenkenntnis ist hierfür von Vorteil, um Situationen einzuschätzen und juristisch einzuordnen.
Als Beamte des gehobenen Justizdienstes sind Sie oft in Führungspositionen tätig und brauchen hierfür viel Eigeninitiative, Entschlussfreudigkeit und Leistungsbereitschaft. Ihr Aufgabenbereich ist vielseitig und Sie tragen die Verantwortung für Ihre Mitarbeiter. Organisationstalent ist eine der wichtigsten Kompetenzen für diesen Beruf, da Sie mit komplexen Sachverhalten umgehen, die eine direkte Auswirkung auf die Betroffenen haben. Deshalb sollten Sie nie den Überblick verlieren.
Zusätzlich zu Ihren Fachkenntnissen des Rechtswesens, brauchen Sie eine hohe Auffassungsgabe und gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise. Im Umgang mit Rat suchenden Personen, Rechtsanwälten, Notaren, Vormündern, verurteilten Personen und anderen, sind Ihre Sozialkompetenzen gefragt und Sie müssen sich Ihrer Position bewusst sein. Der Beruf kommt mit viel Verantwortung für Personen und Sachgegenstände und Sie müssen stets unparteiisch und objektiv bleiben.
Wie viel verdient ein Rechtspfleger?
Das Gehalt von Rechtspflegern ist tariflich festgelegt und schon in Ihrer Ausbildung verdienen Sie gut. Mit zunehmender Berufserfahrung steigt Ihr Einkommen und Sie können in höhere Besoldungsklassen aufsteigen.
Während der Ausbildung: Anders als bei vielen Ausbildungen, bekommt man beim dualen Studium der Rechtspflege einen Anwärterbezug, da Sie Beamte auf Widerruf sind. Im Gegensatz zur Ausbildungsvergütung bleibt das Gehalt während der gesamten Zeit gleich. Sie verdienen also in allen drei Jahren rund 1.220 € brutto pro Monat. Je nach Bundesland können diese Angaben abweichen und es kommen eventuell Zulagen wie Familienzuschläge dazu.
Als Berufseinsteiger: Zu Beginn Ihrer Karriere können Sie als Rechtspfleger/in rund 2.300 € bis 3.000 € brutto pro Monat verdienen. Es kommt darauf an, in welchem Bundesland Sie leben und für welchen Arbeitgeber Sie tätig sind. Große Unternehmen zahlen meist besser als kleine.
Mit Berufserfahrung: Im Laufe der Zeit können Sie Ihr Gehalt auf bis zu 4.000 € und eventuell sogar bis auf über 5.500 € im Monat steigern. Gegebenenfalls müssen Sie dafür Zusatzqualifikationen erwerben oder Fortbildungen machen. Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt es auch hier. In Hamburg liegt der Durchschnitt bei etwa 4.000 € brutto monatlich, in Nord-Rhein-Westfalen bei ca. 3.900 €. In Sachsen-Anhalt oder Brandenburg hingegen verdienen Sie durchschnittlich nur etwa 3.200 € im Monat. Bitte beachten Sie, dass die Bundesländer unterschiedlich hohe Lebenshaltungskosten haben.
Welche Aufgaben hat man als Rechtspfleger?
Das Berufsbild des Rechtspflegers/ der Rechtspflegerin beinhaltet die selbstständige und eigenverantwortliche Arbeit an Angelegenheiten der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit. Die freiwillige Gerichtsbarkeit umfasst zum Beispiel Register-, Familien und Grundbuchsachen, während Mahn- und Insolvenzverfahren zur streitigen Gerichtsbarkeit zählen. Auf der Grundlage von Gesetzen und Rechten treffen Sie Entscheidungen in den verschiedenen Fällen aus unterschiedlichen rechtlichen Bereichen.
Während der Ausbildung: In den meisten Bundesländern verbringen Sie das erste Jahr in der Hochschule, wo Ihnen die Grundlagen der verschiedenen Rechtsgebiete erläutert werden. Die theoretischen Inhalte des Studiums umfassen zum Beispiel:
- das Grundbuchrecht
- das Registerrecht
- das Betreuungsrecht
- das Zwangsvollstreckungsrecht
- das Vertragsrecht
- das Familienrecht
- das Erbrecht
- das Insolvenzrecht
- das Handels- und Gesellschaftsrecht
- die Betriebswirtschaftslehre
Nach der Theoriephase folgen einige Monate praktische Erfahrung. Während des Praxisteils Ihrer Ausbildung lernen Sie die verschiedenen Abteilungen eines Amtsgerichts oder der Staatsanwaltschaft kennen und führen dort unter Anleitung zum Beispiel Register, nehmen Klageanträge auf oder bearbeiten Insolvenzangelegenheiten.
Sie lernen außerdem, wie man Probleme löst, effektiv kommuniziert und organisiert arbeitet.
Im Berufsleben: Wenn Sie bei einem Amtsgericht angestellt sind, kommen folgende Tätigkeiten auf Sie zu:
- Grundbuchrecht: über Anträge auf Eintragung von Eigentum, Wohnrechte, Erbbaurechte, Wegerechte etc. entscheiden.
- Registerrecht: Eintragungen in Handelsregister und sonstige öffentliche Register tätigen.
- Nachlassrecht: eröffnen von Testamenten und erteilen von Erbscheinen.
- Betreuungs- und Vormundschaftsrecht: verpflichten und überwachen von Betreuern, Pflegern und Vormunden und erteilen von familiengerichtlichen Genehmigungen.
- Insolvenzverfahren: Durchführung des Verfahrens, nach dessen Eröffnung. Dazu gehören die Leitung von Gläubigerversammlungen und die Überwachung der Tätigkeiten des Insolvenzverwalters.
- Vollstreckungs- und Grundbuchrecht: Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung von Grundstücken verwalten, Gerichtstermine leiten.
- Mahnverfahren: über Anträge auf Erlass oder beantragte Pfändungen entscheiden.
- Strafverfahren: statt eines Richters über die Vollstreckung rechtskräftiger Strafen wachen. Das beinhaltet sicherzustellen, dass Verurteilte ihre Strafen antreten und nach Ablauf wieder freigelassen werden.
Sind Sie in der Justizverwaltung tätig, haben Sie Führungsaufgaben und sind unter anderem für Personal und Haushalt, sowie Planung und Organisation verantwortlich. Außerdem kümmern Sie sich um Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter und sind selbst bei Bauangelegenheiten gefragt.
Wo arbeitet ein Rechtspfleger?
Bei der Auswahl Ihres Arbeitgebers stehen unterschiedliche Institutionen zur Wahl. Sie können zum Beispiel selbstständig bei Gerichten arbeiten, bei Staatsanwaltschaften, in Banken und Versicherungen angestellt sein, oder in Ministerien, bei Justizverwaltungen, bei Rechtsanwaltskanzleien oder beim Bundesamt für Justiz tätig sein. Des Weiteren können Sie an Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung arbeiten oder an Hochschulen unterrichten.
Je nachdem wo Sie tätig sind, gibt es die Möglichkeit der Gleitzeit oder Vertrauensarbeitszeit. Manche Arbeitgeber erlauben auch das Home-Office, und Sie können eventuell sogar in Teilzeit arbeiten. Meist finden Sie sich im Büro oder in Gerichtssälen wieder, doch Sie können auch in Unterrichtsräumen zu tun haben.
Generell ist die Work-Life-Balance als Rechtspfleger/in gut. Nur ab und zu kommt es zu stressigeren Zeiten, wenn es mal viele Aufträge gleichzeitig gibt oder ein Fall sich als komplizierter herausstellt als zunächst angenommen.
Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es als Rechtspfleger?
Nach drei Jahren Probezeit werden Sie zum Beamten auf Lebenszeit und können nun die Karriereleiter hinaufklettern. Die Positionen des Justizinspektors, des Justizamtsmannes, des Justizrates und des Justizoberamtsrates stehen Ihnen offen. Eine Beförderung geht auch immer mit mehr Verantwortung und einem höheren Gehalt einher.
Wenn Sie noch eine Zusatzausbildung machen, können Sie Amtsanwalt werden. Oder Sie machen ein dreimonatiges Aufbaustudium und qualifizieren sich damit für das Justizmanagement, welches Ihnen Tätigkeiten in der Verwaltung eröffnet.